Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Modalitäten für den Verkauf der Produkte von SOCITEC France an einen gewerblichen Kunden (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) für die Zwecke seiner Tätigkeit fest.
Zusammen mit dem Bestellschein bilden die AGB einen Vertrag, der den Rahmen für die zwischen SOCITEC FRANCE und ihrem Kunden getätigten Verkäufe bildet. Die AGB haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
Jede Auftragserteilung führt dazu, dass der Kunde die AGB ohne Vorbehalt akzeptiert und auf die Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen verzichtet. SOCITEC FRANCE (im Folgenden Verkäufer genannt) behält sich das Recht vor, je nach den Verhandlungen mit dem Kunden von bestimmten Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.

Artikel 2 – Angebot / Annahme / Bestellung
Alle unsere Angebote sind seitens SOCITEC FRANCE unverbindlich. Jede Bestellung ist erst nach schriftlicher Bestätigung des Bestellscheins durch SOCITEC France endgültig. Die angenommene Bestellung ist verbindlich und endgültig und kann ohne die schriftliche Zustimmung von SOCITEC FRANCE weder abgetreten, übertragen, geändert oder storniert werden. Wenn eine Anzahlung verlangt wird, wird die Bestellung erst nach Erhalt dieser Anzahlung endgültig. Alle von Agenten und/oder Vertretern angenommenen Bestellungen sind für SOCITEC
France nur dann, wenn sie von diesem schriftlich bestätigt wurden.
Nebenkosten, die die Bestellung direkt oder indirekt belasten können, wie z. B. eine Erhöhung der Tarife für Steuern und Abgaben, die nach der Annahme der Bestellung eintreten, führen zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises, auch wenn es sich um einen Pauschalpreis handelt. Umgekehrt führt eine Senkung der Nebenkosten zu einer Verringerung des vereinbarten Preises.
Eine Bestellung, die vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SOCITEC FRANCE ganz oder teilweise storniert wird, wird dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 3 – Preise
Die Preise der verkauften Produkte, die in Euro angegeben sind, sind die Preise, die an dem Tag gelten, an dem die Bestellung endgültig geworden ist. Sie werden ggf. um den am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuersatz erhöht. Jede Änderung des Steuersatzes zwischen der Ausstellung des Bestellscheins und der Ausstellung der Rechnung kann an den Kunden weitergegeben werden. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die nach französischem Recht oder dem Recht eines Import- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Kunden. Die Preise der Waren können um alle Kosten erhöht werden (Lieferung, Nebenkosten des Verkaufs, die auf dem Bestellschein angegeben sind).

Artikel 4 – Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse durch den Kunden, der sich verpflichtet, die Ware in Empfang zu nehmen. Die Kaufverträge unterliegen den Incoterms 2010. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Auslieferung an einen Spediteur oder Frachtführer auf Kosten des Kunden, wobei die Gefahr unabhängig von der Lieferart mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer übergeht.
Unbeschadet der unten aufgeführten Eigentumsvorbehaltsklausel reisen die Produkte auf Risiko des Kunden, dem es obliegt, alle notwendigen Feststellungen zu treffen. Lieferverzögerungen können nicht als Grund für eine Zahlungsverzögerung dienen.
noch eine Stornierung der Bestellung begründen. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und hängen von den Liefer- und Transportmöglichkeiten von SOCITEC FRANCE ab.
Als Fälle höherer Gewalt, die SOCITEC FRANCE von seiner Lieferpflicht entbinden, gelten: Krieg, Aufruhr, Brand, interne oder externe Streiks, insbesondere der Transportdienstleister, Unfälle usw. SOCITEC FRANCE ist berechtigt, Lieferungen global oder teilweise vorzunehmen.

Artikel 5 – Entgegennahme
Bei der Lieferung muss der Kunde die Konformität der gelieferten Produkte überprüfen und spätestens innerhalb von 48 Stunden beim Spediteur schriftliche Vorbehalte anmelden, die die tatsächlichen Mängel oder die Nichtkonformität der Lieferung begründen. Eine Kopie der Reklamation muss innerhalb derselben Frist schriftlich an SOCITEC FRANCE gesendet werden. Andernfalls gelten die gelieferten Produkte als mängelfrei und entsprechen in Bezug auf die Bestellung
Menge, Qualität und Marktwert. Mit der Annahme der Produkte geht das Risiko auf den Kunden über. Es obliegt dem Kunden, alle Nachweise für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu erbringen. Er muss SOCITEC FRANCE alle Möglichkeiten einräumen, um die Mängel festzustellen und Abhilfe zu schaffen, und darf nicht eingreifen.

Artikel 6 – Gewährleistung
1 – Die Übereinstimmung mit dem Vertrag bestimmt sich nach dem Zustand der Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
In Abweichung von Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches kann der Kunde nur versteckte Mängel geltend machen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Produkts aufgedeckt wurden, sofern er den Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung per Einschreiben mit Rückschein darüber informiert hat.
In diesem Fall hat er nur Anspruch auf den Ersatz der gelieferten Waren, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche. Diese Garantie ist nicht anwendbar, wenn das Produkt umgebaut, falsch verwendet, nicht befestigt, vernachlässigt, überladen, nicht konform oder für einen anderen Zweck verwendet wurde.
3 – Ein kostenloser Ersatz kann nur nach Prüfung der beschädigten Teile gewährt werden, die fracht- und verpackungsfrei eingesandt werden müssen.
4 – Die Garantie wird ausgesetzt, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
5 – SOCITEC FRANCE bleibt vollständiger Eigentümer des geistigen Eigentums der Projekte. Sie dürfen vom Kunden oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SOCITEC FRANCE weder mitgeteilt noch ausgeführt werden.

Artikel 7 – Nichtkonformität
Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen müssen Reklamationen über offensichtliche Mängel, über die Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte mit der Bestellung innerhalb von 8 Werktagen nach der Lieferung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Lieferung mit der Bestellung übereinstimmt. In jedem Fall kann keine Nichtübereinstimmung ohne die Zustimmung von SOCITEC FRANCE vom Kunden behoben werden (insbesondere durch Rücksendung von Produkten oder Preisabzug).

Artikel 8 – Haftung
Falls SOCITEC FRANCE seine Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der vom Kunden erlittene Schaden in jedem Fall auf den Betrag des Preises ohne Mehrwertsteuer für die Lieferung der betreffenden Bestellung beschränkt. SOCITEC FRANCE kann nur für den Schaden haftbar gemacht werden, den sie direkt verursacht hat, ohne jegliche solidarische oder in solidum-Verpflichtung mit einem Dritten, der zu dem Schaden beigetragen hat.

Artikel 9 – Zahlung
1 – Zahlungsfrist
Sofern SOCITEC FRANCE nicht ausdrücklich davon abweicht, erfolgt die Zahlung vollständig und zu 100 % bei der Bestellung per Banküberweisung. Die Zahlung der Bestellung ermöglicht den Beginn der Herstellung der Produkte. Die Nichtzahlung innerhalb der Frist berechtigt zur Blockierung der Lieferungen und zur Aussetzung aller neuen laufenden Bestellungen.
2 – Strafen für Verzug
Bei Zahlungsverzug kann SOCITEC FRANCE alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten. Für jeden Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer), der nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum gezahlt wird, werden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Punkte erhoben, wobei der dreifache gesetzliche Zinssatz nicht unterschritten werden darf. Diese Strafen sind mit der einfachen Fälligkeit des Termins fällig, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
Gemäß Artikel L.441-3 des Handelsgesetzbuchs wird zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen für jede Summe, einschließlich der Anzahlung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für die Einziehungskosten fällig. Sollten die entstandenen Inkassokosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, kann SOCITEC FRANCE bei entsprechender Begründung eine zusätzliche Entschädigung verlangen.
4 – Strafklausel
Wenn eine Rechnung acht Tage nach einer schriftlichen Mahnung nicht bezahlt wird, wird der Rechnungsbetrag zusätzlich um eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung von 15 % als Schadensersatz erhöht, um den durch den Verzug verursachten Schaden zu beheben.
5 – Wenn SOCITEC FRANCE den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde nicht in der Lage ist zu zahlen, oder wenn der Käufer es versäumt, die in diesem Zusammenhang geforderten Garantien zu geben, behält sich SOCITEC FRANCE das Recht vor:
-Noch nicht gelieferte Waren nicht zu liefern.
-Bei versandten Waren alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Kunden daran zu hindern, diese in Besitz zu nehmen.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt
Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1583 des Zivilgesetzbuches behält SOCITEC FRANCE das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises in Haupt- und Nebenkosten.
Im Falle eines Weiterverkaufs behält SOCITEC FRANCE ebenfalls die Möglichkeit, den Preis der vom Unterkäufer gehaltenen Waren einzufordern. Der Eigentumsvorbehalt wird auf den Preis des Weiterverkaufs übertragen. Die Nichtzahlung einer beliebigen Rate kann zur Wiederinbesitznahme der Waren führen, wobei die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Kunden gehen und die geleisteten Zahlungen von SOCITEC FRANCE als Schadensersatz einbehalten werden.
als Schadensersatz.

Artikel 11 – Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Bildung, Durchführung oder Auslegung ihrer Geschäftsbeziehungen entstehen können, ist ausschließlich das Handelsgericht des Geschäftssitzes von SOCITEC FRANCE zuständig.
Das auf den vorliegenden Vertrag anwendbare Recht ist die französische Gesetzgebung.